Recht auf Einsprache soll abgeschafft werden

Zur Revision des Fernmeldegesetzes FMG

Die vorgesehene Teilrevision des FMG (Fernmeldegesetz) führt zu einer deutlichen Beschneidung von demokratischen Einspracherechten. Der Bundesrat schlägt ein Entrechtungsgesetz vor, um der Bevölkerung das Einspracherecht bei Mobilfunkantennen wegzunehmen.

Grundsätzliches
– Wir haben bereits eine gut funktionierende Mobilfunkversorgung. Das jetzige CH-Mobilfunknetz wird von der Zeitschrift Connect mit “überragend“ bewertet. Was ist also der Grund für den forcierten Ausbau des 5G-Strahlennetzes? Da die Reichweite der 5G-Antennen geringer ist, führt das zu einer Vervielfachung des Antennenwaldes und damit zu einer deutlichen Zunahme der Strahlenbelastung.

– Warum ist kein Versicherungsunternehmen auf der ganzen Welt bereit, die Mobilfunkrisiken zu versichern? Sie sehen diese Risiken in einer Reihe mit Tabak, DDT, Blei und Asbest, was jeweils viele Milliarden $ an Entschädigungen erfordert hatte.

– Wer profitiert vom umstrittenen 5G-Netzausbau? Es gäbe keine Alternative? – 80 Prozent der Mobilfunkdaten werden durch Wände hindurch in Innenräume übertragen.*  Dafür haben wir bereits ein gut ausgebautes, strahlungsfreies Kabelnetz, das für grosse Datenmengen bestens geeignet ist.

– Anstatt dass die Mobilfunkbetreiber mit ihren grossen finanziellen Mitteln beweisen müssen, dass die Antennstrahlung unschädlich ist, müssen die betroffenen Anwohner auf mühsame Weise das Gegenteil nachweisen. Warum diese Beweislastumkehr?

Wenn das neue FMG durchkommt, so wie es angedacht ist, wäre das ein Systemwechsel mit schwerwiegenden Auswirkungen nicht nur auf unsere demokratischen Einspracherechte, sondern auch auf den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung.

Was würde sich ändern

In rund zwei Dritteln aller Mobilfunk-Baugesuche hat es trotz vorgängiger ‘Prüfung‘ durch kantonale Fachstellen grobe Fehler und Gesetzesverstösse. Die Antennenprojekte verletzen Vorschriften und Gesetze, Grenzwerte werden dauerhaft überschritten oder wesentliche Angaben fehlen.**  Die Möglichkeit der Einsprache und Beschwerde von Seiten der Betroffenen ist somit zwingend notwendig.

– Im neuen Verfahren zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber sollen Beschwerden in der Regel keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Mobilfunkbetreiber sollen die 5G-Antennen in einem vereinfachten Verfahren bauen können, wodurch Fait-accompli-Situationen geschaffen werden. Die betroffenen Anwohner sollen erst nach dem Bau der Mobilfunkantennen mit grossem finan- ziellen Aufwand Beschwerde erheben können. Das vorbeugende Schutzinstrument der Einsprache wird beseitigt, nur eine nachträgliche Reaktion ist möglich. Betroffene Personen können zwar nach Inbetriebnahme der Mobilfunkantenne eine Beschwerde erheben, aber dafür müssen mehrere tausend Franken Kostenvorschuss bezahlt werden, damit diese überhaupt behandelt wird. Das bedeutet, dass nur noch finanziell besser Gestellte ihr Recht wahrnehmen können. Das heisst auch: Während der gesamten, meist mehrjährigen Verfahrensdauer dürfte eine rechtswidrig errichtete Antenne die Bevölkerung ungehindert bestrahlen.

– Das Problem der gesundheitsschädlichen Strahlung wird seit langem nur unzureichend berücksichtigt. Und das, obwohl Woche für Woche, Monat für Monat neue wissenschaftliche Studien veröffentlicht werden, die die negativen Auswirkungen der 5G-Strahlung auf Natur und Mensch belegen. Info-Link 1Link 2Link 3 (Athem-3-Studie)

Der Bundesrat schlägt folgende Änderung des FMG – und damit eine weitere Verschlechterung – vor: »In Verfahren zur Erteilung einer Baubewilligung […] für eine […] Mobilfunkanlage wird die Einhaltung der bundesrechtlichen Bestimmungen zum Umweltschutz betreffend den Schutz vor nichtionisierender Strahlung nicht geprüft.« (!)

Das bedeutet, dass es keine Prüfung möglicher Grenzwertüberschreitungen und Schädigungen durch Strahlung mehr gibt!

Auch dadurch wird die Beweislast nicht den Mobilfunkbetreibern, sondern der betroffenen Bevölkerung aufgebürdet. Das Prinzip der Rechtsgleichheit wird damit faktisch ausgehebelt. Betroffene müssen nachträglich eigene Messungen finanzieren (Kosten: 3000 – 8000 Franken), technisches Fachwissen aufbringen und viel Zeit investieren. Nur wer über entsprechende finanzielle (und juristische) Mittel verfügt, kann die Gerichte noch anrufen. Die Hürden werden erhöht in Form von Kosten und formale Anforderungen. Die Betroffenen müssen die psychische und finanzielle Belastung eines Rechtsstreits tragen. Auch müssen sie sich das technische Fachwissen aneignen oder teuer einkaufen, womit normale Menschen bereits überfordert sind

Damit können nur noch Menschen mit entsprechenden finanziellen, zeitlichen und fachlichen Ressourcen die Rechte (die angeblich für alle gelten) wirksam wahrnehmen.

  • Die Entscheidungen verschieben sich durch das neue FMG von Behörden und Betroffenen zu den Betreibern.
  • Das neue FMG würde fast alle Hindernisse für die Mobilfuckbetreiber wegräumen, die einem ungehinderten 5G-Ausbau im Wege stehen.
  • Das Prinzip der Vorsorge wird ausgehebelt.
  • Ein Baubewilligungsverfahren wird zum blossen Meldeverfahren umgewandelt, wobei die Mobilfunkbetreiber nicht mehr alle Aufrüstungen melden müssten. Das führt dazu, dass die Mobilfunkbetreiber sich quasi selbst kontrollieren. Bis jetzt gibt es keine unabhängigen Kontroll-Messungen – die (angebliche) Einhaltung von Grenzwerten beruht allein auf deren Berechnungen!

Die Revision würde die Rolle der Gemeinden erheblich schwächen. Die Zuständigkeit wird auf die Kantonsebene verlagert. Damit kommt es zum Verlust von lokalen Kenntnissen über sensible Bereiche (Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Wohngebiete). Die bewährten raumplanerischen Massnahmen auf Gemeinde-Ebene würden ausgehebelt werden. Die politische Verantwortung, die Rechenschaftspflicht und der Dialog vor Ort werden damit übergangen. Konflikte werden nicht gelöst, sondern zu den Gerichten verlagert. An Stelle des Dialogs ist man zu einem Gerichtsverfahren gezwungen.

Die Entmachtung der Gemeinden wird zu zunehmenden Konflikten und zu einem Vertrauensverlust in Institutionen und Rechtsstaatlichkeit führen.

Statt diesen Verschlechterungen fordern wir, dass die in machen Kantonen lächerlich kurze Einsprachefrist von nur 10 Tagen schweizweit auf mindestens 30 Tage heraufgesetzt wird.

Danke für Ihre Unterstützung.

Weitere Informationen:

Urs Raschle : FMG-Revision im Mobilfunk

Verein Schutz vor Strahlung: Medienmitteilung Abschaffung von Umwelt- und Gesundheitsschutz

Anmerkungen

Rhode & Schwarz, eine der renommiertesten Messgerätefirmen für Strahlung
** Auswertung von 483 Analysen von Baugesuchen, von denen 305 Gesuche gravierende, teils sogar Fehler mit möglicherweise lebensbedrohlichen Folgen enthalten (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte, die vor unmittelbaren Schäden schützen sollen).