
Fragen zu 5G
Es geht nicht um ‘Mobilfunk – ja oder nein‘. Sondern um einen Kompromiss, der einen optimalen Gesundheitsschutz mit minimalem Risiko bietet, ohne das Bedürfnis nach mobiler Kommunikation zu ignorieren.
Ein für jede Person zu verstehendes Argument: Wir haben bereits eine gut funktionierende Mobilfunkversorgung. Was ist also der Grund für den forcierten Ausbau des 5G-Strahlennetzes? Wer profitiert davon? Da die Reichweite der 5G-Antennen geringer ist, führt das zu einer Vervielfachung des Antennenwaldes und damit der Strahlenbelastung. Ein weiterer bedenkenswerter und möglicher Grund: Mit der 5G-Technik sind zentimetergenaue Ortungen möglich (was mit den früheren Techniken nicht möglich war).
Behauptung: 5G-Strahlung sei unschädlich und unbedenklich
Es gibt Menschen, die eine Pollenallergie haben, und andere, die nicht die geringste Beeinträchtigung spüren. Anhand der symptomlosen Menschen zu behaupten, es gäbe keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann nicht anders als ignorant bezeichnet werden. Ähnlich ist es bei elektromagnetischer Strahlung: es gibt Menschen, bei denen der Effekt der Strahlung unterhalb der Beobachtungsgrenze liegt, und solche, die eindeutig beeinträchtigt werden, und solche, die schwer darunter leiden.
5G-Strahlung und WLAN liegt im gleichen Frequenzbereich wie bei einem Mikrowellenherd. Wer behauptet, solche Strahlung sei unbedenklich, möge seine Hand oder seinen Kopf in einen Mikrowellenherd legen. Das oft gehörte Gegenargument, die Strahlung im Mikrowellenherd sei nur deshalb schädlich weil höher, tönt auf den ersten Blick plausibel, jedoch ist die Gegenfrage erlaubt: Eine niedrigere, aber andauernde Strahlungsleistung hat keine Auswirkung? Verschiedene Studien zeigen das Gegenteil.
Es ist eine Schwäche des Menschen, dass er Respekt hat vor dem schnellen Tod, aber keinen vor dem langsamen.
Die McCullough Foundation greift in ihrer Studie (auf englisch) zu den wissenschaftlichen Arbeiten über die 5G-Technologie u.a. folgende Punkte auf:

– Anstatt einzugestehen, dass die Sicherheit wissenschaftlich nicht nachgewiesen wurde, wird behauptet, 5G sei sicher, weil kein endgültiger Schaden bewiesen wurde (ähnliche Strategie wie die der Tabakindustrie).
– Studien werden willkürlich ausgeschlossen. Der Industrie-Einfluss führt dazu, dass bei den sogenannten ‘Sicherheits-Einschätzungen‘ unverhältnismässig viele von der Industrie finanzierte Studien zitiert werden, die in der Regel weniger unerwünschte Wirkungen nachweisen.
– The International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP – eine der Industrie nahestände Organisation) fordert, dass man sich hauptsächlich auf thermische Auswirkungen beschränkt und lässt deshalb mögliche nichtthermische biologische Auswirkungen ausser Acht.
– Mangel an Transparenz: Viele relevante Studien, die biologische Effekte belegen, wurden aus wichtigen Sicherheitsüberprüfungen ausgeschlossen, was den Aussagewert der Risikobewertung deutlich einschränkt.
– Warum müssen die Betroffenen mühsam beweisen, dass die 5G-Strahlung negative Auswirkungen hat, und nicht die Hersteller das Gegenteil? Warum diese Beweislastumkehr? Trotz wachsender Beweise für biologische Auswirkungen werden 5G und andere drahtlose Technologien unkontrolliert eingesetzt. Dabei haben Geschäftsinteressen Vorrang vor der öffentlichen Gesundheit.
Zu hohes Risiko: Warum ist kein Versicherungsunternehmen auf der ganzen Welt bereit, die Mobilfunkrisiken zu versichern? Sie sehen diese Risiken in einer Reihe mit Tabak, DDT, Blei und Asbest, was jeweils viele Milliarden $ an Entschädigungen erfordert hatte. Die Risiken werden zwar von ‘Experten‘ (ähnlich wie beim Rauchen) kleingeredet, aber die Versicherungsbranche hat sich eindeutig entschieden.
Quelle: www.5gfrei.ch/index.php/artikel-und-studien2/9-haftung-und-risiko-durch-5g-und-mobilfunkmasten
Schreibtisch-Berechnungen anstelle von tatsächlichen Messungen
Die tatsächliche Gesamtstrahlung wird nicht gemessen, sondern mit Hilfe von Angaben von Mobilfunkfirma und Antennenhersteller errechnet. Vor Ort gemessen hat es die Strahlung nirgendwo. Ebenfalls brisant: Zwei Wochen vor dem Termin wurden die Mobilfunkbetreiber von den Behörden informiert, welche der über eine Software ferngesteuerten Anlagen überprüft werden sollten (…). Trotz dieser Vorwarnung: Von den insgesamt 76 kontrollierten Mobilfunkanlagen in der Deutschschweiz und in der Romandie wiesen 37 Prozent Mängel auf.
Jedoch behauptet das BAFU, dass die Berechnungen (!) zeigen würden, dass die Abweichungen bei keiner Anlage eine zu hohe Strahlenbelastung zur Folge hätte. Vor Ort wurde die tatsächliche Strahlung vom BAFU jedoch nicht gemessen. Das lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass die zuständigen Behörden mit Absicht sehr nachlässig kontrollieren.
Testmessungen der technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) an adaptiven Antennen hat enorme Abweichungen zwischen tatsächlicher Strahlung und Hochrechnungs-Prognose aufgezeigt (…) An sechs Punkten lag der effektiv gemessene Wert bis zu viermal höher als berechnet.
www.infosperber.ch/gesundheit/public-health/mobilfunk-bafu-kontrolliert-grenzwerte-nur-auf-plausiblitaet/
www.infosperber.ch/gesellschaft/technik/bund-vernachlaessigt-kontrolle-von-mobilfunkanlagen-weiterhin/
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/so-mangelhaft-werden-5g-antennen-kontrolliert
Tricksereien mit dem sogenannten Korrekturfaktor
Um mit mehr Leistung senden zu können, ohne dass im Baugesuch Grenzwertüberschreitungen ausgewiesen werden müssen, machen die Mobilfunkbetreiber einen sogenannten ‘Korrekturfaktor‘ geltend. Das heisst, sie geben eine nach unten korrigierte, viel zu kleine Leistung in den Baugesuchsunterlagen an. Die Anwendung des sog. ‘Korrekturfaktors‘ führt zum Wegfall einer vorsorglichen Emissionsbegrenzung. Seit über zwei Jahren wenden die drei Mobilfunkbetreiber ohne Wissen der Anwohner auf ihren 5G-Antennen den ‘Korrekturfaktor‘ an, um die Sendeleistung um bis zu Faktor 10 (!) erhöhen zu können. Mit dem ‘Korrekturfaktor‘ überschreiten die Mobilfunkantennen in der Umgebung die geltenden Grenzwerte von in der Regel 5 V/m regelmässig deutlich. In Wohnungen und an Arbeitsplätzen zwischen zwei oder drei Antennen sind zeitweise elektrische Feldstärken von über 20 V/m möglich. Der Grenzwert wird – falls überhaupt – nur noch als berechneter Durchschnitt eingehalten.

Bei zwei oder mehr sich überschneidenden 5G-Antennen (was in Städten die Regel ist!) kann es zwischen den Antennen zu unvorhersehbaren Grenzwertüberschreitungen kommen. Anstelle von 5 V/m kann es zu weit über 20 V/m kommen, und die Grenzwerte sind auch im berechneten Durchschnitt nicht mehr einzuhalten.
Behörden und Betreiber propagieren seit Jahren, dass adaptive 5G-Antennen mehr Daten mit weniger Strahlung übertragen können. Demzufolge wären die adaptiven Antennen deutlich effizienter als bisherige Antennen, und somit besteht aus juristischer Sicht kein Anlass, für adaptive Antennen laschere Grenzwerte als für konventionelle Antennen anzuwenden. Oder anders gefragt: Warum sollen 5G-Antennen, die gemäss den Behörden effizienter sind und mehr Daten mit weniger Strahlung übertragen können, stärker als alle anderen Antennentypen strahlen dürfen?
Behörden-Vertuschung: Bei Anforderung von vollständigen Messberichten von Mobilfunkantennen im Kanton Zug, kam von den Behörden diese befremdliche Antwort: »Weitergehende Akteneinsicht, u.a. detaillierter Prüfbericht/Abnahmemessung, Baugesuchakten, kann u.a. gestützt auf die Privatsphäre (??) nicht gewährt werden.«
Quelle: www.5gfrei.ch/index.php/artikel-und-studien2/20-messy-geheim
Karte der Antennenstandorte musste herausgeklagt werden. Sie wurde erst nach zweieinhalb Jahren von RTS veröffentlicht; das BAKOM zog nach, aber es fehlten Angaben zu Antennentypen, Frequenz, Leistung, und Ausrichtung. Quelle: www.infosperber.ch/freiheit-recht/recht-auf-oeffentlichkeit/dank-oeffentlichkeitsgesetz-rts-publiziert-mehr-antennendaten/ (03/24)
Fälschungen: Bei einem Standortdatenblatt einer 5G-Antenne in Kaltbrunn behauptete die Swisscom, die Antenne nur mit 3.8% (!!) ihrer Leistung betreiben zu wollen. Um die Schweizer Grenzwerte “einzuhalten“, dichtete die Swisscom einfach die verwendete Sendeleistung so tief herunter, dass der Grenzwert von 5.0 V/m mit 4.93 V/m scheinbar eingehalten wird.
Quelle: www.5gfrei.ch/index.php/artikel-und-studien2/2-falsche-leistungsangaben-bei-antennen-z-b-die-ericsson-6313
Fehlende Kontrolle des BAKOM
Frankreich ist das einzige europäische Land, welches systematisch Grenzwerte bei Smartphones testet. »Vor wenigen Tagen fiel mit dem Smartphone Emporia Smart 4 ein weiteres Gerät [nach dem iPhone 12] durch die französischen Tests. Die Agence nationale des fréquences (ANFR) verlangte vom Hersteller Emporia kürzlich, dass er das Smartphone vom Markt nimmt. (…) Die Organisation ist der Meinung, dass es den Grenzwert gar ums Vierfache überschritten habe.«
Doch nun ist klar: Bei mobilen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Laptops schaut der Bund weg. Ein Sprecher des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) antwortete auf Infosperber-Anfrage: «Es gibt keine Marktüberwachung von Produkten hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen durch nichtionisierende Strahlung.»
Der Bundesrat schrieb Ende November 2023: Eigentlich wäre das Eidgen. Starkstrominspektorat (ESTI) dafür eingesetzt. Dieses könne seine Aufgabe aber nicht wahrnehmen. Als Gründe nennt er eine fehlende gesetzliche Grundlage im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen sowie fehlendes nötiges Fachwissen hinsichtlich der Messung von Expositionen durch nicht-ionisierende Strahlung.
Experten weisen immer wieder darauf hin, dass die elektromagnetische Strahlung, welche von Endgeräten ausgeht, stärker sei als diejenige von Antennen. Auf der 5G-Info-Plattform des Bundes beispielsweise steht: «Die Strahlung während eines Gesprächs mit dem eigenen Mobiltelefon führt im Vergleich zu allen anderen Strahlungsquellen zur höchsten Belastung.»
Quelle: www.infosperber.ch/gesellschaft/technik/geraetestrahlung-bundesrat-stemmt-sich-gegen-kontrolle/
BAKOM-Propaganda im Sinne der Hersteller und Mobilfunkbetreiber?
Bei der am häufigsten verbauten Antenne Eriksson 6313 sind es bei 5G 25° (in Grossstädten) bis sogar 65° Abstrahlwinkel (auf dem Land); das BAKOM behauptet, es gäbe nur einen schmalen Winkel von 14°.
Dazu kommt das Problem der Reflektionen von Mobilfunkantennen, die gezielt Gebäudefassaden und anderen Oberflächen benutzen, um indirekte Verbindung zu Nutzern herzustellen, was dazu führt, dass die gesamte Umgebung in einem Strahlennebel liegt. In Städten sind Direktsichtverbindungen die seltene Ausnahme!
(siehe auch letzter Abschnitt in: www.mpa-ag.ch/5g-und-adaptive-antennen-umstrittene-funktionsweise/)
Behörden-(In)Kompetenz?
Logisch und naheliegend wäre, dass die 5G-Technologie von einer Behörde behandelt wird. In der CH sind folgende Behörden (Auflistung nicht abschliessend) involviert: BAKOM, BAFU, BUWAL, ESTI, METAS (Bundesamt für Metrologie), kantonale Baudepartemente.
Die Frage, die sich stellt: Ist ein solches Kompetenzwirrwarr gewollt?
Nochmals gefragt: Wir haben bereits eine gut funktionierende Mobilfunkversorgung. Was ist also der wirkliche Grund für den forcierten Ausbau des 5G-Strahlennetzes? Wer profitiert davon? Es gäbe keine Alternative? – Wir haben ein gut ausgebautes Kabelnetz, das für grosse Datenmengen bestens geeignet ist. Der Bund hat dies erkannt und fördert den Breitbandglasfaserausbau.
Negative Auswirkungen und Schäden durch 5G?
Auch wenn die Lobbygruppen der Industrie mit unzähligen ‘Expertisen‘ versuchen, die negativen Auswirkungen zu bagatellisieren, so gibt es eine immer grösser werdende Zahl von Studien, die die Schädlichkeit von 5G-Strahlung aufzeigt. Hier eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien: https://www.emfdata.org/en/studies.
Eine allgemein verständliche Studie mit brisantem Inhalt findet sich hier: https://das-digitale-dilemma.de/athem-3-studie »Die bei dieser Studie beobachteten Chromosomenschäden entsprechen einem Überschreiten der IAEO-Grenzwerte um ein Vielfaches!«
Anstatt sich durch eine Vielzahl von z.T. schwer verständlichen wissenschaftlichen Studien durchzukämpfen, sind direkte Betroffenheitsmeldungen oft viel greifbarer und eindeutiger. Als eines von vielen Beispielen dieses hier (in den Kommentaren): »Aufgrund von Sendeanlagen hat unsere Katze ihre Haare verloren und angefangen in das Haus zu markieren. Seit die Sendeanlage weg ist, bekommt sie wieder Haare, und das Markieren-Urinieren hat seit Tag 1 nach Abschaltung aufgehört.« Anmerkung: Tiere reagieren einfach – ihnen vorzuwerfen, sie würden sich das ‘nur einbilden‘, ist vernunftwidrig.
Gesundheit
Wir sind lebende Wesen, weil in unserem Körper feinste elektrische Ströme und elektromagnetische Impulse durch unsere Zellen, unsere Organe und unser Gehirn fliessen und die dadurch wundersam miteinander im Austausch sind. Es ist naheliegend und nachvollziehbar, dass die verschiedenen elektromagnetischen Strahlungsquellen einen Einfluss auf dieses komplexe System haben. Immer mehr wissenschaftliche Studien weisen nach, dass elektromagnetische Strahlung negative Auswirkungen auf unseren Organismus hat.
Wie lange will man diese noch ignorieren?
Abkürzungen
BAFU – Bundesamt für Umwelt
BAKOM – Bundesamt für Kommunikation
BUWAL – Bundesamt für Umwelt, Wald und Landwirtschaft
EMF – Elektromagnetische Felder NF – Niederfrequenz HF – Hochfrequenz
ESTI – Eidgenössisches Starkstrominspektorat
ICNIRP – International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (privatwirtschaftliche Organisation der Industrie) „Eine Recherche im Jahr 2020 listet personelle Interessenkonflikte und kritisiert, dass die ICNIRP den aktuellen Stand der Wissenschaft ignoriere.“ (Wikipedia)
IEAO – Internationale Atom-Energie-Behörde
NIS – nichtionisierende Strahlung; NISV – Verordnung
OMEN – Orten mit empfindlicher Nutzung
Weiterführende Links
www.5gfrei.ch/images/pdf/BIOTAB.pdf (Übersichtstabelle mit Schädigungsstufen geordnet nach Feldstärke)